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Fotorecht: Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung

Hier gibt es noch einen informativen Artikel zum Thema Fotos im Internet.

Grundsätzlich wird zwischen dem Ablichten (fotografieren) und dem Verbreiten der Bilder (hochladen auf die eigene Homepage oder zb bei Facebook) unterschieden. Zum fotografieren reicht, dass die Person in die Kamera lächelt/sieht, bzw.  posiert. Verbreiten darf man dieses Bild aber dennoch nicht. Dies darf erst mit schriftlicher Genehmigung des „Models“ geschehen. Das gleiche gilt auch für Gruppenfotos.

Schwierig wird es, wenn eine Person nur das „Beiwerk“ auf einer Fotografie ist.

Also nur noch mal zur Klarstellung: Ich möchte bitte keine Bilder von mir ohne meine Erlaubnis irgendwo im Netz stehen sehen. Und schon gar nicht bei Facebook!


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Kommentare

2 Antworten zu „Fotorecht: Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung“

  1. Avatar von tobi
    tobi

    Also für Infos zum Thema Bildrechte und Persönlichkeitsrechte kann ich nur http://www.rechtambild.de ans Herz legen. Da vor allem mal bei „Fotorecht Basics“ durchstöbern 🙂

    1. Avatar von Artur

      Vielen Dank für den Link zu dieser sehr informativen Seite. 🙂