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Schlagwort: Bilderrecht

  • Fotorecht: Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung

    Fotorecht: Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung

    Hier gibt es noch einen informativen Artikel zum Thema Fotos im Internet. Grundsätzlich wird zwischen dem Ablichten (fotografieren) und dem Verbreiten der Bilder (hochladen auf die eigene Homepage oder zb bei Facebook) unterschieden. Zum fotografieren reicht, dass die Person in die Kamera lächelt/sieht, bzw.  posiert. Verbreiten darf man dieses Bild aber dennoch nicht. Dies darf erst…