Die Polizei durchsucht Facebook, um Verkehrssünder zu identifizieren.
So geschehen im Fall eines Verkehrssünders aus Hamburg, der auf der Autobahn bei Münster zu dicht aufgefahren war. Die Fahnder haben den Namen des Autobesitzers in eine Suchmaschine eingetippt und das bei Facebook eingestellte Foto mit dem Radarbild verglichen, schon war der Drängler überführt. Wer seine Daten bei sozialen Netzwerken der breiten Öffentlichkeit zugänglich macht, muss sich also darüber im Klaren sein, dass er sich damit datenschutzrechlich ausliefert.
Und die automatische Gesichtserkennung, an der Facebook gerade arbeitet, wird die Sache bald noch viel einfacher machen. Zwar steht im Artikel noch, dass
Eine Art verdeckte Ermittlung, bei der sich die Beamten bei sozialen Netzwerken registrieren würde ein Gericht wohl nicht zulassen.
…aber ich denke nicht, dass es in Zukunft so bleiben wird. Ich stelle auf jeden Fall keine Bilder von mir in Facebook und Co.
via RTL.de, thanks!