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Da war noch was #2 | SMS, Terrorverdacht, Passwörter und Autos

Weil die Themen beim letzten (oder ersten) etwas durcheinander gewählt waren, versuche ich ab jetzt, immer Links zu einem Hauptthema zusammenzufassen. Diesmal geht es um Überwachung und Verschlüsselung.

Ein Mann klagte gegen die kanadische Polizei, weil diese ihn wegen einer zweideutigen motivierenden SMS unter Terrorverdacht stellten und die Folgen verheerend waren.

Zwar wurde der Vorfall schnell als ein Missverständnis aufgeklärt, nichtsdestotrotz hat die Angelegenheit nun ernste Folgen für den Kanadier. Denn trotz des Fehlers der Ermittlungsbehörden wird Allami die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung verwehrt, da er nun polizeilich bekannt ist. Für spätere Bewerbung oder ähnliche Angelegenheiten kann dies negative Folgen nach sich ziehen. Der Familienvater fordert in seiner Kage nun die Bereinigung seines Registereintrages sowie eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 100.000 Dollar.

Kanadier musste wegen zweideutiger SMS in Untersuchungshaft – gulli.com

Verschlüsselte SMS hätten den Mann eventuell vor dem Abhören und dessen Folgen bewahren können. Jedoch hat der FBI ein Flyer herausgegeben, in dem Anonymisierungsdienste, Proxies und Verschlüsselung als Indiz für terroristische Aktivitäten aufgelistet werden.

Neben dem Versuch, die eigene Privatsphäre durch technische Mittel zu schützen, wird auch das Interesse für bestimmte Inhalte – etwa Informationen über „militärische Taktiken“ oder „revolutionäre Literatur“ – als potentielles Zeichen terroristischer Aktivitäten gewertet.

Die ‚Potentiellen Indikatoren für terroristische Aktivitäten‘, die im Flyer aufgeführt sind, dürfen nicht alleine als Zeichen terroristischer Aktivität gewertet werden und das Dokument weist darauf hin, dass ’nur die Tatsache, dass Sprache, Aktionen, Ansichten, Erscheinungsbild oder Lebensstil einer Person anders sind, nicht bedeutet, dass er oder sie verdächtig ist.‘

FBI-Flyer: Anonymität und Verschlüsselung verdächtig? – gulli.com

Wird dennoch eine Verschlüsselung, zB. der Festplatte, eingesetzt, bleibt die Frage, inwieweit man das Passwort in Falle einer Verhaftung herausgeben muss. In den USA kam man zu der Feststellung, dass die Herausgabe nicht dem fünften Verfassungszusatz widerspricht, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss. Aber was passiert, wenn man das Passwort vergisst? Geklärt wird es leider nicht, weil die Behörden vorher an das Passwort gelangt sind.

Krypto-Urteil: Hat die Verdächtige das Passwort vergessen? – gulli.com

Und wo wir grade bei Überwachung sind: Manchmal bekommt man schon Lust, das Kennzeichen des eigenen PKW zu demontieren, wenn man liest, dass wir in Deutschland bereits eine „Vorratsdatenspeicherung von PKW“ haben.

Das “Forschungsprojekt” Public Intelligence hat einen 184-Seiten starken Bericht und eine Präsentation (beide PDF) veröffentlicht, welche die polizeilichen Maßnahmen “Verkehrsdatenabfrage, Mobilfunkortung, Kennzeichenfahndung” im Auftrag des Landtag Brandenburg untersuchen. […]

In den Dokumenten wird ausgeführt, wie mit einer Kamera (beispielsweise an Brücken oder auch in Autos) Fotos aller vorbeifahrenden Autos geschossen werden. Eine Software extrahiert aus den Bildern die Kfz-Kennzeichen. Diese können dann mit einer Blacklist abgeglichen werden, zum Beispiel einer Fahndungsliste gestohlener Fahrzeuge.

“Automatische Kennzeichenfahndung”: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch von Autos – netzpolitik.org


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