Der Datenschützer Johannes Caspar aus Hamburg fordert Facebook dazu auf, die biometrischen Daten, die bei der im Dezember 2010 eingeführten Gesichtserkennung gesammelt wurden, zu löschen und den Dienst generell abzuhalten. Biometrische Daten sollten nach Ansicht des Datenschützers nur nach expliziter Genehmigung durch den Nutzer erlaubt sein und nicht, wie es zurzeit ist, der Standard sein. Die Erfassung der biometrischen Daten auf Bildern kann in den Einstellungen auf Facebook widersprochen werden.
Ich bin zwar der gleichen Meinung wie Johannes Caspar, jedoch bezweifle ich, dass sich Facebook für die Forderungen eines deutschen Datenschützers interessiert. Solange da kein Gericht dahinter steht, wird Facebook munter immer weiter sammeln.
Via heise-online.de, thanks!