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JMStV: Neue Gängelung von Webseiten-Betreiber

Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz: JMStV) ist am 29.11.2010 ratifiziert worden und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft. NRW muss noch im Dezember 2010 darüber  abstimmen. Eine Absage ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

Der neue JMStV besagt, dass jeder, der in Deutschland im Internet Inhalte anbietet, seine vorhandenen und zukünftigen Inhalte auf jugendgefährdende Inhalte durchsehen muss und entweder:

  • die betroffenen Inhalte nur zu Zeiten von 20 Uhr bis 6 Uhr erreichbar machen muss oder
  • eine Altersverifizierung (zB durch Postident, elektronischer Personalausweis) durchführen muss oder
  • jeglichen Inhalt mit einer Altersfreigabe versehen, wobei bei „ab 18“-Inhalte ein Besucher erst wieder verifiziert werden muss.

Mit jeder ist auch wirklich jeder gemeint, der in Deutschland eine eigene Webseite betreibt.

Die erste Möglichkeit ist zwar leicht zu realisieren, schließt aber wo möglich einen Großteil der Leser aus.

Die letzten beiden Möglichkeiten erfordern einen technischen und finanziellen Aufwand, den die wenigsten kleinen Blogs, also auch ich nicht, tragen können.

Wer sich zudem dafür entscheidet, jeden Inhalt durchzusehen und einzeln die Altersbegrenzung zu entscheiden, hat neben dem großen Aufwand auch eine große rechtliche Unsicherheit. Hat man sich nämlich bei der Alterskennzeichnung vertan, drohen hohe Bußgelder. Man benötigt schon einen Fachmann, um Inhalte einwandfrei bestimmen zu können. Und auch den können sich die wenigsten Blogs leisten.

AK Zensur hat schon vor einiger Zeit mehrere Tests zur Selbsteinschätzung durchgeführt. Das Ergebnis: 80 Prozent der 12.000 Stimmen lagen falsch.

Wie viele Andere sehe auch ich im neuen JMStV eine Art Zensur. Denn wenn die kleinen Blogs an den Rand des Ruins getrieben werden und nur noch „große“ Webseiten existieren, wird so ein großer Bevölkerungsteil im deutschen Internet mundtot gemacht. China, wir kommen.

Besonders Webseiten mit User Generated Content, also Webseiten, bei denen die User einen Teil zum Inhalt beitragen, bekommen ein Problem. So etwa hat schon vzlog.de angekündigt, seine Webseite zum 31.12 zu schließen.

„Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind und durch zahlreiche neue Vorschriften unabsehbar große finanzielle Risiken entstehen, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, dass keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird.“

Ganz tolle Sache, danke Rot-Grün…

Mit Jugendschutz hat der neue JMStV nicht viel zu tun. Wenn Kinder und Jugendliche nach gewissen Inhalten suchen, werden sie auch auf ausländischen Webseiten oder sogar schon bei Google fündig. Der neue JMStV ist nichts anderes als Schein-Politik.

Das Internet ist nun mal nicht keine Spielstraße, sondern eher eine Autobahn. Da dürfen auch nur Leute drauf, die einen Führerschein besitzen, also reif genug dafür sind. Niemand würde jetzt anfangen, Fahrverbote für bestimmten Zeiten auszusprechen oder Bremshügel aufbauen, nur damit auch kleine Kinder mit dem Drei-Rad alleine auf die Autobahn dürfen.

Vor allem dann nicht, wenn sich ausländische Fahrer nicht an diese Regeln halten müssen und in vollem Tempo vorbei rauschen dürfen.

Anstatt die Erziehungsberechtigten auf ihre Aufsichtspflicht hinzuweisen, wird ein neues Arbeitsgebiet für Abmahn-Anwälte erschlossen.

Jeder sollte sich auch die 17 Fragen zum neuen JMStV auf t3n.de durchlesen.

Wie @haekelschwein schon vor über einem halben Jahr twitterte:

„Fürs Internet sollte das Baumhaus-Prinzip gelten: Wer zu alt ist, um ohne Hilfe reinzukommen, soll uns darin auch keine Vorschriften machen.“

Das hätte das deutsche Internet sicher vor dieser Gängelung bewahrt.

Mein Fazit

Ich gehe zwar nicht davon aus, dass ich in meinem Blog Inhalte habe, die schon für Kinder unter 12 Jahren oder höher unzulässig wären, aber man weiß nie, was ein spitzfindiger und raffinierter Anwalt so alles in meinen Artikeln finden kann, um seine Kasse zu füllen. Vor allem, wenn ich über neue politische Entscheidungen wie diese berichte, bei der Einem vor Fassungslosigkeit leicht eine unangebrachte Formulierung rausrutschen kann.

Da ich die bisherige Version des JMStV für eine Witz hielt, habe ich auch auf eine allgemeine „ab 18“-Kennzeichnung verzichtet. Mit dem neuen JMStV wird aber auch diese bloße Angabe nicht mehr ausreichen.

Wie auf t3n.de empfohlen, werde ich erst einmal abwarten, was passiert. Sollte wirklich der schlimmste Fall eintreffen, und jeder kleine Blog abgemahnt werden, dann habe ich schon eine Entscheidung gefällt: Mein Blog wird auf einen ausländischen Server ziehen. Schade um die Steuergelder, die dann nicht mehr Deutschland bekommt.

Update 03.12.2010

Ein Freund hat mich auf diesen Artikel im lawblog hingewiesen, der die ganze Sache ein wenig gelassener sieht.

Und bei Webmaster Friday wird das Thema diese Woche auch behandelt.

Update 16.12.2010

Der JMStV wurde heute in NRW abgelehnt.


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Kommentare

2 Antworten zu „JMStV: Neue Gängelung von Webseiten-Betreiber“

  1. Avatar von Marcus

    Hallo!

    Zitat:

    Ganz tolle Sache, danke Rot-Grün…

    Zitat Ende

    Rot-Grün?

    Meinst Du damit, das die ihre Zustimmung nicht verweigern?

    Oder in wiefern ist das zu verstehen. Noch werden wir ja von Schwarz-Gelb regiert

  2. Avatar von Art4

    Entschuldigung, das hätte ich vielleicht noch etwas ausführen sollen.
    Ich wohne in NRW und hier regiert Rot-Grün, die sich beide entschlossen haben, dem JMStV zuzustimmen.
    http://www.ruhrbarone.de/jmstv-rot-grunes-schaulaufen-in-nrw-beendet/
    Und es ist unwahrscheinlich, dass sie ihre Meinung noch ändern.