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Bundesverfassungsgericht bewertet Masern-Impfpflicht als rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht für Kinder geprüft und als rechtens bewertet. Die Impfpflicht gilt für Mitarbeiter und Kinder, die in einer Kita, Tagesmutter oder in einer Schule betreuen oder betreut werden, und wurde im März 2020 mit dem Masernschutzgesetz eingeführt. Dagegen hatten mehrere Familien geklagt.

Man muss dazu sagen, wie so eine Impfpflicht im Detail aussieht. Der Name „Impf“pflicht kann etwas irreführend sein. Meiner Meinung nach wäre der Name „Immunisierungspflicht“ angemessener. Aber auch das trifft es nicht ganz.

Denn man kann entweder 1.) eine Masern-Impfung nachweisen, oder 2.) dass eine Immunisierung durch überstandene Krankheit vorliegt oder 3.) dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Wer das nicht kann, wird nicht von der Schulpflicht befreit, aber es drohen empfindliche Strafen.

In allen 3 Fällen wird ein Nachweis (Impfpass) oder ärztlicher Nachweis nötig. Wenn es also Eltern gibt, die ihrer Kinder mal auf eine „Masernparty“ geschickt haben (was ich für eine Gefährdung des Kindeswohl halte), sollten sich das ärztlich dokumentieren lassen. Denn sonst braucht das Kind später trotzdem eine Impfung. Jeder sollte aber wissen, dass Masern eine gefährliche Erkrankung mit Langzeitfolgen ist, die man mit einer Impfung verhindern kann.


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