Zurzeit sieht kino.to ja ziemlich leer aus, nur der alte Hinweis „Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.“ ist noch zu sehen.
Da die Seite damit kein Impressum besitzt, haben nun einige Rechtsanwälte das „Sächsisches Staatsministerium des Inneren“ auf Unterlassung und 411,30€ abgemahnt.
Zitat aus der Abmahnung:
I. Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz
Damit sind Sie als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen gem. § 2 Nr. 1 Telemediengesetz Diensteanbieter und müssen den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen. Dies haben Sie ganz offensichtlich versäumt. § 5 Telemediengesetz schreibt nämlich vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss. Ein solches findet sich auf der Seite an keiner Stelle.