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Schon wieder ein Fail mit dem Hacker-Paragraph

Und wieder mal zeigt sich, wie schlecht der §202a StGB („Hacker-Paragraph“) verfasst wurde: Die Nutzung von Klartext-Passwörtern wurde von einem Gericht als „Hacken“ eingestuft. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Schön ist auch das hier:

[Die Verteidigung] sprach auch entsprechende Reformbemühungen der Bundespolitik in diesem Zusammenhang an, allerdings stellte sich der Vorsitzende Richter auf den Standpunkt, dass die Justiz mit den Gesetzen arbeiten müsse, die ihr im Moment zur Verfügung ständen.

Verteidigung und Richter sind sich quasi einig, dass das Gesetz Quatsch ist.


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