Prof. Dr. Monika Polzin ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht an der Universität Augsburg und findet, dass das neue verabschiedete Paritätsgesetz in Brandenburg verfassungswidrig ist.
Abgesehen davon, dass diese Paritätsgesetz intersexuelle Menschen benachteiligt, gibt es ein weiteres Problem. Wenn man beginnt, das Volk, das im Grundgesetz als Einheit betrachtet wird, in Gruppen aufzuteilen, wo solle man dann die Grenze ziehen? Warum dann nicht auch ein Paritätgesetz für Religionszugehörigkeit, Verdienst, Alter, sexuelle Orientierung, Rasse oder Herkunft einführen?
Weiterhin gilt, dass wenn man die Idee der spiegelbildlichen Repräsentanz bis zum Ende denkt, das Ergebnis die vollständige Abschaffung der Demokratie ist. Denn dann muss man den Bundestag als Organ denken, in dem sich die gesellschaftliche Zusammensetzung des Volkes spiegeln muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind freie Wahlen nicht tauglich, da dann die Gefahr besteht, dass im Ergebnis keine Spiegelung besteht. In letzter Konsequenz dieses Gedankens, müsste daher die Zusammensetzung des Bundestags von Computerprogrammen bestimmt werden, die festlegen, welche Bürger Abgeordnete werden müssen, um dem Spiegelbild der Gesellschaft gerecht zu werden.
Ich schließe mich dieser Meinung an.
via Parité-Gesetz in Brandenburg – Kein Sieg für die Demokratie | Verfassungsblog.